© Scania CV AB | Foto: Gustav Lindh

AUSBILDUNG

Abschluss: 
Personenbezogener Fahrausweis für das Steuern von Gabelstaplern.

Wer mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet ist, kann den Staplerschein erwerben.

Dauer der Erstausbildung (Stufe 1):
1 - 2 Tage


Preis: 
120,00 EUR* mit Fahrerfahrung
170,00 EUR* ohne Fahrerfahrung.
*mehrwertsteuerfrei.

Termin: 

Zu den Terminen

Gabelstapler

Ziel: Kenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern

Wer in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen will, muss seine Eignung und Ausbildung durch einen Staplerschein nachweisen.  

Wir bieten Kurse für Anfänger (mit Fahrtraining) und für fortgeschrittene Fahrer (ohne Fahrtraining) an.

Die Ausbildung kann ab 5 Personen gerne auch in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.

Staplerschein Erstausbildung (Stufe 1)
  • Die allgemeine Grundausbildung in Theorie und Praxis bezieht sich auf den Umgang mit einem Frontstapler.
  • Abschluss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Staplerschein Zusatzausbildung (Stufe 2)
Müssen im Unternehmen andere Flurförderzeuge bedient werden, ist eine Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Gerätetyp erforderlich.

Für Seitenstapler, Schubmaststapler, Kommisionierstapler, Hochregalstapler, Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler und andere FFZ, die sich wesentlich vom Frontstapler unterscheiden, ist deswegen eine Zusatzausbildung notwendig. Diese ist analog zur allgemeinen Erstausbildung (Stufe 1) durchzuführen.

Abschluss mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2023 benötigen Gabelstaplerfahrer-/innen neben einem gültigen Staplerschein (Stufe 1) auch die Zusatzqualifikation (Stufe 2).


Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer/-innen (Stufe 3)

Rund 15.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern im Jahr beweisen die Notwendigkeit einer jährlichen Unterweisung.

Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Bediener von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Gleichzeitig haben Bediener das Anrecht an einer entsprechenden Auffrischungsschulung teilzunehmen.

Schnell und problemlos können Sie in der Auffrischungsschulung Ihren Gabelstaplerschein verlängern und verlängern somit Ihren Versicherungsschutz.

Ob "Erstausbildung" (Stufe 1), "Zusatzausbildung" (Stufe 2) oder "Jährliche Unterweisung", gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!

Inhalte

  • Rechtliche Grundlage
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit / Schwerpunkt
  • Lastdiagramm
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Hinweise auf Gefahrenstellen am Gabelstapler
  • Fahrübungen nach BGG 925
  • Theoretische und praktische Prüfung

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