Fahrzeugführer/-innen, die kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen diesen Basiskurs absolvieren. Nur ausgebildete Fahrer/-innen dürfen kennzeichnungspflichtige Gefahrengüter auf der Straße befördern und müssen beim Transport eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung mitführen. Unser 3-tägiges Seminar befähigt Gefahrgutfahrer/-innen zum vorschriftsmäßigen Transport von Stück- und Schüttgütern. Nach Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der Prüfung erhält der/die Fahrzeugführer/-in von der prüfenden IHK die ADR-Schulungsbescheinigung. Sie ist 5 Jahre gültig.