Fahrzeugführer/-innen, die Gefahrguttransporte durchführen, müssen beim Transport im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Diese 2-tägige Auffrischungsschulung muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die die Verlängerung ihrer ADR-Schulungsbescheinigung anstreben.
Wenn der/die Fahrzeugführer/-in innerhalb des letzen Jahres vor Ablauf
der ADR-Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die Prüfung bestanden hat, wird die ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit
verlängert.